Pflanzenschutzmittel mit Rasendünger zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkäutern in Zier- und Sportrasen.
Zusätzliche Langzeitdüngung von 12-14 Wochen.
Ein hochwertiges Spitzenprodukt für den Rasen -kombiniert optimal Unkrautvernichtung und Langzeitrasendüngung -mit erstklassigen Wirkstoffen zur gezielten, zuverlässigen Unkrautbekämpfung - dosiert den Stickstoff bedarfsgerecht durch Feuchtigkeit und Wärme regeneriert den Rasen durch hohe Stickstoffausnutzung.
Aufwandmenge: 20g/m²
Die Anwendung ist während der gesamten Vegetationsphase (April-September) möglich, jedoch nicht im Aussaatjahr.
Sicherheits- Datenblatt
Einstellwerte für Düngerstreuer:
SUBSTRAL HandyGreen Universal-Handstreuer = 3
SUBSTRAL EvenGreen Universal-Kastenstreuwagen = 6,5-7
SUBSTRAL EasyGreen Universal-Schleuderstreuer = 29
Wolf WE 250, WE 251, WE 252 = ca. 5
Wolf WE 430 = ca. 7
Gardena 410, 411, 412, 415 = ca. 4
Gloria Streuboy T 210 = ca. 3
Bekämpfbarkeit der Unkräuter:
Gut wirksam gegen: Hornkraut, Löwenzahn, Wegericharten, Gänsedistelarten, Hornkraut, Hopfenklee, Vogelknöterich, Gemeine Schafgarbe.
Weniger gut wirksam gegen: Weiss-Klee, Gänseblümchen, Ehrenpreis-, Taubnessel-, Ampfer. und Fingerkrautarten, Vogelsternmiere, Ackerschachtelhalm, Ackerwinde
Haftungsausschluss: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof-und Straßenabläufe verhindern.) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und dessen Rest, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/ Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Das Betreten der behandelten Flächen ist für unbeteiligte Dritte während der Anwendung und am Anwendungstag nicht gestattet.
Pflanzenschutzmittel: Zulassungsnummer060122-86
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Absolutes Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Fläschen (z.B. Gehwege, Auffahrten, Terassen, Wegen, Plätzen), sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern, Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen
Käuferinformation über die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
Pflanzenschutzmittel mit Rasendünger zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkäutern in Zier- und Sportrasen.
Zusätzliche Langzeitdüngung von 12-14 Wochen.
Ein hochwertiges Spitzenprodukt für den Rasen -kombiniert optimal Unkrautvernichtung und Langzeitrasendüngung -mit erstklassigen Wirkstoffen zur gezielten, zuverlässigen Unkrautbekämpfung - dosiert den Stickstoff bedarfsgerecht durch Feuchtigkeit und Wärme regeneriert den Rasen durch hohe Stickstoffausnutzung.
Aufwandmenge: 20g/m²
Die Anwendung ist während der gesamten Vegetationsphase (April-September) möglich, jedoch nicht im Aussaatjahr.
Sicherheits- Datenblatt
Einstellwerte für Düngerstreuer:
SUBSTRAL HandyGreen Universal-Handstreuer = 3
SUBSTRAL EvenGreen Universal-Kastenstreuwagen = 6,5-7
SUBSTRAL EasyGreen Universal-Schleuderstreuer = 29
Wolf WE 250, WE 251, WE 252 = ca. 5
Wolf WE 430 = ca. 7
Gardena 410, 411, 412, 415 = ca. 4
Gloria Streuboy T 210 = ca. 3
Bekämpfbarkeit der Unkräuter:
Gut wirksam gegen: Hornkraut, Löwenzahn, Wegericharten, Gänsedistelarten, Hornkraut, Hopfenklee, Vogelknöterich, Gemeine Schafgarbe.
Weniger gut wirksam gegen: Weiss-Klee, Gänseblümchen, Ehrenpreis-, Taubnessel-, Ampfer. und Fingerkrautarten, Vogelsternmiere, Ackerschachtelhalm, Ackerwinde
Haftungsausschluss: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof-und Straßenabläufe verhindern.) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und dessen Rest, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen und höhere Wasserpflanzen.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten. Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/ Handhabung von Pflanzenschutzmitteln. Das Betreten der behandelten Flächen ist für unbeteiligte Dritte während der Anwendung und am Anwendungstag nicht gestattet.
Pflanzenschutzmittel: Zulassungsnummer060122-86
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig
Absolutes Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Fläschen (z.B. Gehwege, Auffahrten, Terassen, Wegen, Plätzen), sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern, Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen
Käuferinformation über die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln
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